ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 01.12.2021)
1. Grundsätzliches
Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als
Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Unseren AGB
entgegenstehende, abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten
wird widersprochen. Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder
VOL/A. – Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind je
weils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzube
handeln Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht aus
drücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Le
bensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass
hierdurch Mängelansprüche entstehen.
2. Weitere Vertragsgrundlagen
2.1 Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag
des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem
Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
2.2 Lieferverzögerung
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen
Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder ei
nes seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so
verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dau
ert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Er
satzleistung vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund von Um
ständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin
erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in
dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten
gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung
weiterer Verzögerungskosten vor.
2.3 Mangelrüge
Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen von Unternehmern zwei Wo
chen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt
werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensicht
licher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vor
schriften bei Handelskauf bleiben unberührt.
2.4. Mangelverjährung
Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die
Gewährleistung ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstel
len, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht
auf die Person des Vertragspartners. Die Regelungen dieses Absatzes gelten
nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht
werden oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder
eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
2.5 Umsetzung der Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften
Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme
des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Ver
pflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber
nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vor
liegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl
oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen ent
sprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlan
gen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher
Sachen.
2.6. Aus- und Einbaukosten
Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht gilt uneingeschränkt für die
Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten.
2.7. Anlieferung
Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Ge
bäude fahren und entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Trans
portwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verur
sacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stock
werk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustel
len. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird
die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen
durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden
die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung
gestellt.
2.8 Abschlagszahlung
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in
Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagzahlung verlangen.
3. Förmliche Abnahme
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahme
wirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumut
barer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnah
mewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.
4. Kündigungsentschädigung
Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag ohne Grund, können wir zehn Pro
zent der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden ver
einbarten Vergütung (Kündigungsentschädigung) verlangen. Es bleibt uns un
benommen, bei entsprechendem Nachweis eine höhere Kündigungsentschä
digung zu verlangen. Ebenso bleibt dem Auftraggeber der Nachweis unbenom
men, dass uns keine oder eine geringere Kündigungsentschädigung zusteht.
5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
5.1 Wir weisen darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktion Wartungsarbeiten
durchzuführen sind, insbesondere: – Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder
zu fetten – Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
5.2 Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird
die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle
dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vor
zubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Ge
bäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüf
tungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftra
ges an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/Bauherrn zu
veranlassen ist.
5.3 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und
Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, blei
ben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Mas
sivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.
5.4 Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B.
Fenster, Treppen, Parkett) für geeignete klimatische Raumbedingungen
(Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.
6. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestell
ten Forderungen ist ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung
unser Eigentum.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbe
haltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger
von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht be
rechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu
veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
7.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäfts
betrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Ge
schäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die
Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung
bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegen
standes an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kre
dit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vor
zubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt ge
genüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.
7.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in
das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon
jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrech
ten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der
Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
7.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im
Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück ei
nes Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten
oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in
Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen
Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der
Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber
steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rech
nungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
8. Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten
wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zu
stimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich ge
macht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich
zurückzugeben.
9. Streitbeilegung
Wir sind weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor ei
ner Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
10. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Geschäftssitz unseres Unternehmens.
11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden von uns zwecks Erfül
lung unserer eigenen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie zur
Vertragsdurchführung in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten
des Geschäfts- bzw. Wohnsitzes maschinenlesbar gespeichert. Diese Daten
erhebung und Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Wir
sichern zu, diese Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu speichern. Ins
besondere werden sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu gewerblichen
Zwecken übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ih
rer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf
diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei uns Auskunft
darüber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten bei uns gespeichert sind.
Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von uns die Be
richtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlan
gen. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zu
ständigen Aufsichtsbehörde zu.
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